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Akte Dürrwald
2019
 
29. 11. 2019  
   
Akte Dürrwald
Ein Tag bei Gericht

 

Ein Tag bei Gericht

 

Am 28.11. 2019 hatte ich die Ehre, einen Vormittag bei Gericht in Köln zu verbringen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich es als Privileg betrachte, dass ich dem Staate in die Karten schauen darf.

Ich bin Rentner ohne Bezüge.

Da hat man Zeit für das Wesentliche.

Ein regelrechtes Armutszeugnis muss ich den sogenannten Profis in Sachen Journalismus ausstellen.

Spiegel- und Focus Redakteure informieren sich regelmäßig auf dem Schwarzbuch-wdr.

Ich hatte heute die Gelegenheit, dem Edelhelfer des Staates, der Justiz, über die Schulter zu schauen.

Eigentlich sollte der Besuch solcher Gerichtstermine eine Pflicht für jeden Abiturienten sein.

Natürlich nur unter Führung und Kommentierung eines Justiz- Kritikers.

Jetzt zum Termin selber.

Mein Tagesablauf sah ungefähr so aus.

Ich hatte eine Ladung zu einem Gerichtstermin.

Ich war ungefähr um 11Uhr 45 im Gebäude.

Nach kurzem Suchen hatte ich Raum 15 gefunden.

Vor der Tür saß ein nicht mehr ganz junger Mann in Arbeitshose.

Wir haben uns ca. 8 Minuten unterhalten.

Danach betrat ich den Gerichtsraum.

Der Herr, mit dem ich geredet hatte, kam auch herein und setzte sich gleich vorne hin.

Es war der Angeklagte.

Der Termin dauerte ungefähr bis 12 Uhr 15.

Danach wurde der nächste Termin aufgerufen.

Ich habe den Richter kurz gefragt, ob ich falsch bin.

Sie sind als nächster dran, war die Antwort.

Während dieses Termins habe ich vor der Türe gewartet.

Dort hatte ich ein interessantes Gespräch mit zwei jungen Männern.

Einer war angeklagt wegen Fahrrad-Diebstahl.

Ich gab dem Beschuldigten einen Tipp, wie er sich vor dem Richter verhalten sollte.

Dann kam ich dran.

Der Termin hat gefühlte 3 Minuten und 7 Sekunden gedauert.

Nach dem Termin hatte ich Gelegenheit zu einem kurzen Interview mit dem Richter Dr. Schmitt.

So weit der Ablauf.

Jetzt zu den Details.

Im letzten Wahlkampf soll ich an einem Wahlstand der FDP Armin Laschet als Kinderficker bezeichnet haben.

Außerdem soll ich die Regierungsparteien als Diebe bezeichnet haben.

Dafür hatte ich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 100 Euro bekommen.

Da ich die mir zur Last gelegten Taten nicht begangen habe, legte ich Widerspruch ein.

Am 28.11. 2019 fand dann in dieser Angelegenheit ein öffentlicher Gerichtstermin statt.

Der Richter : Dr Schmitt

Der Staatsanwalt: Name wird nachgereicht

Da ich mittellos bin, hatte ich keinen Anwalt, der mich vertrat.

Ich habe mich also selber verteidigt.

Im ersten Schreiben der Staatsanwaltschaft war ein Zeuge benannt und ein Video.

Dieser einzige Zeuge war nicht anwesend.

Fleißige Hände hatten mir im Vorfeld eine Kopie des Videos gesteckt.

Daraus hätte man alles mögliche schließen können.

Kein ernsthafter Richter hätte bei der Beweislage und ohne Zeugen zu einer Verurteilung kommen dürfen.

Aber es kam natürlich anders.

Als ich den Gerichtssaal das erste Mal betrat, war der Gestank bestialisch.

Es stank nach BKA.

Und die Herren hatten mir so einiges zu sagen.

Dazu später mehr.

Der junge Mann, mit dem ich mich auf dem Flur unterhalten hatte, saß auf der Anklagebank.

Wie der Richter vorlas, hatte er 10 Jahre Knast hinter sich und stand jetzt wegen 2 weitere Raubzüge erneut vor dem Kadi.

Das Ergebnis der Verhandlung für 2 Räubereien auf offener Straße waren 9 Monate Gefängnis auf Bewährung.

Ich hatte bei meinem Gespräch mit dem Täter vor der Türe zwischen den Zeilen gelesen.

Das Urteil war ein Fehlurteil.

Der Übeltäter wird binnen Jahresfrist wieder vor Gericht stehen.

Wegen erneuter Straftaten.

Das ist meine persönliche Einschätzung.

Dann kam ich an die Reihe.

Der Richter, Dr. Schmitt, drückte ganz offensichtlich aufs Tempo.

Nach ein paar Sätzen von beiden Seiten sagte der Richter einen Satz, den ich überhaupt nicht verstanden habe.

Zur weiteren Erklärung muss ich folgendes sagen.

Ich bin gelernter Schreiner und habe die ersten 15 Jahre meines Berufslebens im Maschinenraum einer großen Schreinerei gearbeitet.

Gehörschutz war damals unbekannt.

In diesen Jahren hat mein rechtes Ohr den ersten Knacks bekommen.

Mittlerweile bin ich 66 Jahre alt und das Ohr wurde immer schlechter.

Mein letzter Ohrenarzt-Termin ist ungefähr 1 Woche her.

Für meine Hörprobleme werde ich problemlos ein Attest vorlegen können.

Der Richter erklärte die Verhandlung für beendet, bevor Sie richtig losging.

Wenn eine Schulklasse mit Erstklässlern im Raum gewesen wäre, die hätten bestimmt auf Rechtsbeugung getippt.

Ich bin kein Jurist und kann mir kein Urteil erlauben.

Ich habe jedoch nachdrücklich auf das offensichtliche Fehlverhalten hingewiesen.

In dem kurzen Prozess habe ich auf folgendes hingewiesen.

Der MP von NRW Armin Laschet bezieht Kinderpornos vom BKA.

Die Regierungsparteien bestehlen die Familie Krapohl monatlich um 30 bis 35 Tausend Euro.

Das wurde vom Staatsanwalt ausdrücklich bestätigt.

Über die mir zur last gelegten Taten wurde auch kurz gesprochen.

Ich soll am Stand der FDP ausfällig geworden sein.

Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen das ich mich an einen FDP Stand nicht erinnern kann.

Ich war an einem AFD Stand und später bei den Grünen.

An eine FDP kann ich mich nicht erinnern.

Das wurde vom Richter völlig ignoriert.

In einem früheren Artikel hatte ich angeregt das Grundsätzlich in jedem Gerichtssaal Videos mit laufen sollten.

Daran hat bei der sogenannten Justiz natürlich niemand ein interresse.

Sonst ließe sich zum Beispiel Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwälte oder Richter nur all zu leicht nachweisen.

Ich bin mir ganz sicher, wenn morgen alle Beteidigten noch mal zusammen kommen würden und jeder sollte eine Aussage über den Prozessverlauf machen, würde jeder eine andere Variante erzählen.

Es sei denn, Richter, Beisitzende, Staatsanwalt und die anwesenden BKA Beamten würden Ihre Aussage im Vorfeld harmonisieren.

Meine Aussage würde dann gegen die der anderen stehen.

Ich habe meine Worte sehr genau gewählt.

Einen emotionalen Ausrutscher gib es bei mir nicht.

Ich habe die mir zur Last gelegten Straftaten nicht begangen.

Jetzt zum Urteil:

Als Vorbemerkung noch folgendes:

Der Richter hat ausdrücklich betont das der Beleidigte Laschel trotz nachfrage der Justiz keinen Strafantrag gestellt hat.

Dem war die Sache nicht so wichtig.

Der Staatsanwalt hatte in seinem ersten Schreiben eine Strafe von 100 Euro angesetzt.

Im Gericht plädierte er dann auf auf 50 Tagessätze a 10 Euro.

Macht 500 Euro.

Der Richter hat den Vorschlag aufgegriffen und ein Urteil in der gleichen Höhe ausgesprochen.

Es wurde gleich darauf hingewiesen das ersatzweise Sozialarbeit oder Gefängnis drohe.

Auf meine Nachfrage hin hat der Richter mir ausdrücklich bestätigt das die Strafe mit einem Euro pro Gefängnistag abgegolten werden kann.

Ich habe noch gefragt ob dann nach dem absitzen die Strafe abgegolten sei.

Dies wurde ausdrücklich bestätigt.

Ich möchte an dieser Stelle folgendes zu Protokoll geben.

Ich bin mittellos und kann nicht bezahlen.

Auf Grund meines Alters und meiner eingeschränkten Hörfähigkeit kommt irgendwelche Sozialarbeit für mich nicht in frage.

Ich werde wohl oder übel eine Gefängnisstrafe von ungefähr einem Jahr und 3 Monaten antreten.

Der Richter hat mir unmissverständlich klar gemacht das ich zwar in Berufung gehen kann, das dann aber mit einer erheblich höheren Strafe zu rechnen sei.

Selbstverständlich werde ich nicht in Berufung gehen.

Meine Strafe wird also 1 Jahr und drei Monate Gefängnis sein.

Die sonst übliche 2/3 Regelung gibt hier natürlich nicht.

Das entspricht einer Strafe von 2 Jahren bei der gute Führung Regel.

Den anfangs erwähnten Gewohnheitstäter hat für 2 unabhänig voneinander gemacht Raubzüge zusammen 9 Monaten auf Bewehrung bekommen.

Der junge Mann der nach mir noch drankam hat für einen Fahrraddiebstahl einen Freispruch kassiert.

Und das obwohl der Staatsanwalt darauf hingewiesen hat, das normalerweise für eine solche Tat mindestens 3 Monate fällig sind.

Der junge Mann hatte meine Ratschläge wohl beherzigt.

Über diese Gerichtsbarkeit lohnt es sich noch nicht einmal sich lustig zu machen.

Das Machen die zuständigen Damen und Herren von ganz alleine.

Herabwürdigen der Justiz soll strafbar sein.

Die Richter die in Deutschland zu gange sind machen das ganz freiwillig jeden Tag.

Diese Leute müssten jeden Tag über sich selber zu Gericht sitzen.

Tun Sie natürlich nicht.


Heinrich Heine dichtete einst:

Denk ich an Deutschland in der Nacht

bin ich um den Schlaf gebracht.


Heute würde er folgendes Dichten:

Denk ich an die Justiz in der Nacht

Bin ich um den Schlaf gebracht.

 

Meine persönliche Prognose:

Eure Hütte wird schneller qualmen als euch lieb ist.

Noch ein Nachsatz zu den BKA Beamten.

Die Herren waren so nett mir diverse Auskünfte zu erteilen.

Alles möchte ich aus taktischen Gründen hier noch nicht veröffentlichen.

Ein paar Kernsätze aber Trotzdem.

Sie werden das BKA bis an das ende Ihrer Tage nie mehr los.

Das BKA ist die Planung der neuen KZs involviert.

Jawohl, wir haben die Tücking umgebracht.

Alles weiter in einem Interview mit einem der Beamten auf dem Gerichtsflur.


Wolfgang Krapohl

 

Wolfgang Krapohl
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50374 Erftstadt

krapohl.wolfgang@gmx.de
tel 02235 9297991